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부르주아 사회 (3)

Sur l´eau 2009. 2. 21. 04:26

Gesellschaft, bürgerliche. –     3. Die neuere Geschichte des Begriffs beginnt mit der Aristotelesrezeption des 13. Jh. In der ersten lateinischen Übersetzung der aristotelischen ‹Politik› durch W. v. MOERBECKE (1260) wird ‹κ.π.› mit ‹communitas›, ‹communicatio civilis›, ‹politica› wiedergegeben, woraus sich das Auftreten dieser Begriffswendungen bei ALBERTUS MAGNUS, THOMAS VON AQUIN, WILHELM VON OCKHAM, MARSILIUS VON PADUA u.a. erklärt. Als Grundbegriff der politischen und naturrechtlichen Theorie überwiegt seit dem 16./17. Jh. ‹societas civilis›, was auf den Einfluß der Aristoteles-Übersetzungen und – Kommentare der Humanisten (Leonardo Bruni) zu rückgeht. Bei THOMAS VON AQUIN verschränkt sich der klassische Begriff der b.G. einerseits mit der biblisch-christlichen Vorstellungswelt, andererseits mit Strukturelementen der mittelalterlichen Stadtgemeinde. Aufschlußreich ist die thomistische distinctio societatis in private und öffentliche Gesellschaft (publicam et privatam), welche die aristotelische Politik in dieser Form nicht kennt. Hier wirken der Societasbegriff des Römischen Rechts und dessen Abgrenzung des Jus publicum vom Jus privatum auf die Rezeption des aristotelischen Begriffsschemas ein. Im Gegensatz zur ‹societas privata› bezieht sich ‹societas publica› auf das in «Stadt oder Reich» konstituierte politische Gemeinwesen, die respublica, womit sich Thomas ganz der klassischen Synonymitätsformel anschließt. Dazu kommt eine zweite Unterscheidung nach den Momenten des Immerwährenden und Zeitlichen (in perpetuum et temporale). Sie hängt mit der Auffassung vom «zeitlichen» Charakter des Politischen zusammen, die das Christentum der klassischen Naturtheorie der b.G. entgegensetzt. Obwohl immerwährende Gesellschaft (societas perpetua), erstreckt sich die societas publica nur auf die Zeitdauer des menschlichen Lebens, was für Thomas heißt: das «Verweilen» in der Bürgergemeinde (mansio civitatis). Unter diesem Gesichtspunkt findet bei Thomas die klassische Idee der b.G. Eingang in die politische  Theorie, wobei ihre «Dauer» so interpretiert wird, daß sie die perpetuierende der Zeit selber ist [16]. Daneben erscheint die b.G. innerhalb eines Stufenbaus von «Gesellschaften», der dem antiken Naturdenken verpflichtet ist. Die Ecclesia bricht nun nicht mehr, wie noch im frühen Christentum, die Lebensform der b.G., die vielmehr wieder im Rahmen der traditionell- theologischen Begriffstopik von «natürlicher», «häuslicher» und «sakraler» Gesellschaft (communicatio naturalis, oeconomica, politica, divina) auftreten kann [17].


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