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사회 (5)

Sur l´eau 2009. 2. 20. 05:27

Gesellschaft. – 5. Das materielle Substrat der bürgerlichen G. ist die Wirtschaft als staatsfreie Sphäre. So entsteht der durch den Gegensatz von G. und Wirtschaft sowie G. und Staat gekennzeichnete Dualismus, der in der Folgezeit die sozialökonomischen, sozialpolitischen und soziologischen Auseinandersetzungen bestimmt. Wo seit dem 17. und 18. Jh. von G. gesprochen wird, handelt es sich um jenen zwischen Staat und Individuen liegenden Bereich, der als «ein in sich selbst sich bewegendes und als ‹sozialer Prozeß› zu begreifendes Phänomen erscheint» [14]. Mit dem Vertragsdenken und der Vorstellung einer gesetzlichen Regelung menschlicher Lebensverhältnisse erreicht die bürgerliche Ethik im Staat ihre letzte verpflichtende und alle Menschen verbindende Ordnung.

    Die für das politische und soziale Denken des 19. Jh. entscheidende Theorie der bürgerlichen G. stammt von HEGEL. In seiner Rechtsphilosophie wird das soziale Ganze dialektisch als These (Familie), Antithese (bürgerliche G.) und Synthese (Staat) verstanden. Dabei ist für ihn «die bürgerliche G .... die Differenz, welche zwischen die Familie und den Staat tritt» [15]. Die umschließende Synthese aus Familie und G. ist bei ihm der Staat als Repräsentant der sittlichen (sozialen) Vernunft.

    Im Anschluß an Hegel verläuft die Theorie der bürgerlichen G. in drei geistesgeschichtlichen Linien:

    a) Unter dem Einfluß der Hegelschen Unterschei dung von Staat und G. sowie unter dem Eindruck der Französischen Revolution von 1789 hoben R. v. Mohl, L. v. Stein und H. v. Treitschke die G. als die Gesamtheit aller inner-, aber nicht-staatlichen Gesellungen vom Staat ab. Vor allem bei v. MOHL sind Staat und G. gleichgeordnete, miteinander in Wechselbeziehungen stehende Gebilde. Bereits L. v. STEIN zeigte – von der G.-Lehre des französischen Sozialismus ausgehend – die Pathologie der bürgerlichen G. in Form von Klassenbildungen auf und bereitete damit der marxistischen Theorie der Klassen-G. den Weg. H. v. TREITSCHKE, der allein den Staat für die organisierte G. hält, bestreitet entschieden die Möglichkeit einer gesonderten selbständigen G.-Wissenschaft außerhalb der Staatswissenschaft: «Die Staatswissenschaft ist unfähig, eine Anzahl ihrer bedeutendsten Probleme zu lösen, wenn sie den Staat nicht als die einheitlich geordnete G., als das zu einer Gesamtmacht zusammengefaßte Volksleben ansieht» [16]. Nach Anklängen bei Schleiermacher und Herbart (und in Parallele zur griechischen φύσει/θέσει-Diskussion) begründet F. TÖNNIES die idealtypische Dichotomie der gewachsenen oder spontanen, um ihrer selbst willen bejahten Gemeinschaft und der auf Konvention, Vertrag und Recht beruhenden, «gewillkürten» und überwiegend zweckrationalen G. [17]. Dieser G.-Begriff hat im deutschen Sprachbereich andere G.-Konzeptionen zeitweise völlig verdrängt.

    b) Die zweite Linie knüpft an die Volkstumsvorstellungen der Romantik an, wo der mechanistischen eine «organizistische» G.-Auffassung entgegengesetzt wird, die jedoch nur zu einer Verklärung des mittelalterlichen Ständesystems führte. Diese Richtung kann als Soziologie des Volkstums bezeichnet werden. Als ihr bedeutendster Vertreter gilt W. H. RIEHL [18].

    c) Die einflußreichste G.-Konzeption ist mit den Namen von K. MARX, F. ENGELS und W. I. LENIN verbunden. Nach marxistisch-leninistischer Auffassung ist G. «ein bestimmtes konkret-historisches System gesetzmäßig verbundener gesellschaftlicher Verhältnisse, die die Menschen in ihrem Lebensprozeß eingehen und deren grundlegender Bestandteil das ökonomische System ... ist» [19]. In der Geschichte der europäischen G.-Theorien bildet dieser G.-Begriff als solcher keine revolutionäre Neuerung [20]. Historisch gesehen knüpft er an den G.-Begriff des 18./19. Jh. an, der die menschlichen Bedürfnisse auf materiell-wirtschaftliche Bedürfnisse reduzierte. Die Neigung, die G.-Entwicklung durch einen Hauptfaktor zu erklären, findet sich bei vielen Sozialphilosophien, von denen jedoch keine einen derart großen Einfluß erlangte wie der ökonomische Determinismus des Marxismus. Die Veränderungen in den materiel len Beziehungen erklären den Gang der Geschichte. Eine von der historischen Entwicklungsstufe unabhängige G.-Theorie ist für den Marxismus nicht vorstellbar. Der G.-Begriff ist vom Klassenbegriff nicht zu trennen. Der Kerngedanke der marxistischen Theorie der Klassen-G. ist ein entwicklungsgeschichtlicher, letztlich geschichtsphilosophischer: «Die Geschichte aller bisherigen G. ist die Geschichte von Klassenkämpfen» [21]. LENIN wies vor allem auf die Entwicklung der G. als naturgeschichtlichen Prozeß hin [22], nachdem bereits MARX im Vorwort zur ersten Auflage des ‹Kapitals› als letzten Endzweck seines Werkes herausgestellt hat, daß die «G. dem Naturgesetz ihrer Bewegung auf die Spur» kommt [23]. Wissenschaftliche Soziologie hat für LENIN in der «Zurückführung der gesellschaftlichen Verhältnisse auf die Produktionsverhältnisse und dieser wiederum auf den jeweiligen Stand der Produktivkräfte eine feste Grundlage dafür ..., die Entwicklung der G.-Formationen als einen naturgeschichtlichen Prozeß darzustellen» [24]. Die marxistische Soziologie richtet sich gegen eine ahistorische G.-Auffassung und die generelle Bestimmung des G.-Begriffs durch diejenigen (westlichen) Soziologen, die allein die mikrosoziologische Forschung für ein lohnendes Studienobjekt halten. Die Existenz verschiedener G.-Begriffe in der westlichen Diskussion gilt als Indiz für die Be griffsverwirrung in der bürgerlichen Soziologie. Jedoch hat die marxistische Soziologie in den letzten Jahren die Bedeutung des marxistischen G.-Begriffs erweitert, wertvolle Einsichten in die Komplexität gesellschaftlicher Vorgänge innerhalb der sozialistischen G. vermittelt und sich zunehmend der Untersuchung von Schichtungs-, Status- und Konfliktphänomenen zugewandt [25].


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