HWPh

사회 (3)

Sur l´eau 2009. 2. 20. 05:25

Gesellschaft. – 3. Der etymologische Ursprung des Wortes ‹G.› verweist, wie T. GEIGER gezeigt hat, auf die Vorstellung des räumlichen Nebeneinanders bestimmter Personen: Das neuhochdeutsche ‹G.› geht zurück auf althochdeutsch ‹sal›, Raum (ahd. selida, Wohnung). «G. bedeutet wörtlich den Inbegriff räumlich vereint lebender oder vorübergehend auf einen Raum vereinter Personen» [7]. Nach G. FÜRSTENBERG war ‹G.› ursprünglich «ein am räumlichen Beisammensein orientierter Begriff, der den Kreis der Mitmenschen umschloß, mit denen unmittelbarer Kontakt aus einem gegebenen Anlaß möglich war» [8]. In der Handwerkssprache hat sich diese alte Wortbedeutung bis in die Neuzeit erhalten: Die Gesellen arbeiten zusammen mit dem Meister in einem Raum (‹Saal›). Auch verstand man schon früh die im Saal versammelten Gäste als G. Hier ist das Wort ‹G.› mit ‹Geselligkeit› auch in seiner modernen Wortbedeutung verwandt, z.B. ‹eine G. geben› oder ‹jemandem G. leisten›. Sowohl ‹Geselle› als auch ‹Geselligkeit› bezogen sich ursprünglich auf ein räumliches Nebeneinander. Diese Vorstellung äußerer situationsgebundener Verbundenheit hat sich in der Umgangssprache bis in die Neuzeit erhalten (Reise-G., geschlossene G., G.-Reise).

    Im Spätmittelalter löste sich der Begriff von der Raumvorstellung und erfuhr – vor allem im Zuge der juristischen Begriffsbildungen – im übertragenen Sinn einen doppelten Bedeutungszuwachs. Aus der anfangs räumlichen Bezeichnung wird im römisch-rechtssprachlichen Begriff der «societas» einmal eine solche für verschiedene gesellige, aber auch vertragsartige Zweckvereinigungen prinzipiell freier und gleicher Partner: «Demnach ist die G. nichts anders als ein Vertrag einiger Personen mit vereinigten Kräften ihr Bestes zu befördern» [9]. ‹G.› hat in dieser Verwendung also eine weitere Bedeutung als ‹Gemeinschaft›, das ursprünglich ein Besitzverhältnis im Sinne gemeinsamer Bodennutzung (als Siedlungsverband im Wort ‹Gemeinde› erhalten) anzeigte, später aber auch auf ideelle Gemeinsamkeiten übertragen wurde. Andererseits gewinnt das Wort ‹G.› eine den universellen Lebenszusammenhang betreffende Bedeutung, die ihren Ursprung in der Vorstellung einer das Individu um und die Gruppe umfassenden kulturellen Siedlungs- und Bürgergemeinde hat.

    Dabei ist – vor allem in Zusammenhang mit der bei uns geläufig gewordenen Antinomie von ‹Gemeinschaft› und ‹G.› – wiederholt darauf hingewiesen worden, daß eine Bedeutungsverschiedenheit beider Begriffe dem lateinisch-romanischen Sprachraum fremd sei [10]. ‹Societas› und ‹communitas› sind im Lateinischen Synonyme. ‹societas› bezeichnet schon im klassischen Latein typisch ‹gemeinschaftliche› Lebensformen. Diese Eigentümlichkeit findet im klassisch-griechischen κοινωνία ihre Entsprechung. Dabei ist der Rechtsbegriff für die Bildung menschlicher G.n bzw. Gemeinschaften konstitutiv. Trotzdem handelt es sich z.B. bei der κοινωνία des ARISTOTELES um keinen mit der römisch-rechtlichen ‹societas› vergleichbaren Rechtsbegriff. Aristoteles versteht unter κοινωνία «sowohl die verschiedenen, auf Vertrag beruhenden Formen menschlicher Vereinigungen wie naturwüchsige Grundformen des Zusammenlebens in Haus- und Stammverband» [11]. In der Nachfolge der aristotelischen Identität von πόλις und κοινωνία war Politik zugleich Theorie der G., vorzugsweise der bürgerlichen G. (κοινωνία πολιτική). So gesehen hat der Begriff der bürgerlichen G. ð (s.d.) in der Lehre von der klassischen Politik seinen historischen Ursprung.


'HWPh' 카테고리의 다른 글

사회 (5)  (0) 2009.02.20
사회 (4)  (0) 2009.02.20
사회 (2)  (0) 2009.02.20
사회 (1)  (0) 2009.02.20
개인, 개별성 (3)  (0) 2009.01.29