HWPh

사회 (1)

Sur l´eau 2009. 2. 20. 05:21

Gesellschaft. – 1. ‹G.› ist einer der vieldeutigsten Grundbegriffe der Soziologie.

    a) ‹G.› im weitesten Sinn verweist auf bestimmte soziale Gemeinsamkeiten aller Lebewesen. «Alle Organismen (auch Tiere und Pflanzen) sind, da ihr Dasein von anderen Lebewesen beeinflußt wird, Gegenstände der Soziologie im weiteren Sinn» [1]. In diesem Zusammenhang wurde der von A. COMTE geprägte Begriff ‹Soziologie› auch mit ‹G.-Lehre› übersetzt und auf Tier- und Pflanzen-G. übertragen. Spezifisch menschliche G. entwickelt sich jedoch immer mittels soziokultureller Lernprozesse und im Rahmen tradierter kultureller Werte und Vorstellungen.

    b) Der G.-Begriff wird ferner verwendet, um historisch geprägte (z.B. Nationen) und oft mit partikulären Wertakzenten versehene Gruppierungen (z.B. europäische G.), aber auch um die gesamte Menschheit (menschliche G.) zu bezeichnen. Dabei werden jedoch unzulässigerweise sehr verschiedene Arten sozialer Gemeinsamkeit unter einem Begriff zusammengefaßt. Bereits L. GUMPLOWICZ hat deutlich darauf hingewiesen, daß ‹Menschheit› kein soziologischer Begriff sei, da er mit der Gattungsbezeichnung verschwimme und keinen realen sozialen Inhalt habe [2]. «Vom wissenschaftlichen Standpunkt aus ist es praktisch vollkommen sinnlos, wenn man G. als ... die Menschheit schlechthin definiert. Natürlich haben alle Menschen gewisse Merkmale gemeinsam, die sie zu sozialen Personen machen, aber diese Tatsache ... begründet kein beobachtbares und meßbares soziales Zusammenleben» [3].

    c) ‹G.› wird sodann für verschiedene sekundäre Gruppierungen zur gemeinsamen Verfolgung bestimmter (z. T. sehr spezifischer) sozialer, wirtschaftlicher oder ideeller Ziele verwendet (z.B. Aktien-G., gelehrte G.). «G. ist eine würkliche Vereinbarung der Kräffte vieler zu Erlangung eines gemeinschafftlichen Zweckes» [4].

    d) Auch mehr oder weniger zusammengesetzte «gesamtgesellschaftliche Gebilde» unterschiedlichen Umfangs (Clan, Phratrie, Stamm, Gemeinde) sind als ‹G.› bezeichnet worden. Diese sind in primitiven G. meist weniger differenziert als in komplexen G. mit mehr oder weniger fortgeschrittener Arbeitsteilung, unterschiedlichen inneren Strukturen und Wertsystemen (etwa nationaler Art).

    e) Je nach der Art der konkret gegebenen G.- und besonders Wirtschaftsordnung hat man bestimmte Typen von G.-Systemen unterschieden (z.B. Kasten-, Stände-, Klassen-G.). Historisch verwandt mit der Klassen-G. ist – ohne daß diese Bezeichnung von vornherein einen Klassengegensatz einschließt – die auf Bildung und Besitz beruhende bürgerliche G. Als bürgerliche oder Klassen-G., die vor allem im Marxismus eine große Rolle spielt, hat G. aber auch einen bestimmten, über das Soziologische hinausreichenden Sinn.

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