Th.W. Adorno

사회 (1)

Sur l´eau 2009. 2. 28. 01:07

Gesellschaft (1)

 

Dem Begriff des Forschungsobjekts der Soziologie, der Gesellschaft, gebühren einige Reflexionen. Was Gesellschaft heißt, schien ja zunächst selbstverständlich genug: die Menschheit samt den Gruppen verschiedenster Größenordnung und verschiedenster Bedeutung, aus denen sie sich zusammensetzt. Aber man wird leicht einsehen, daß der Begriff der Gesellschaft mit diesem Substrat doch nicht koinzidiert. Mit ihm befassen sich Wissenschaften wie die Anthropologie oder die Ethnologie, in deren Interessenrichtung auch Gesellschaftliches fällt, die aber doch nicht primär auf das sich richten, was als das eigentlich Gesellschaftliche gedacht wird. Dem kommt man wohl näher, wenn man den Begriff auf das zentriert, was sich auf den Zusammenschluß und die Trennung der biologischen Einzelwesen Mensch bezieht, wodurch sie ihr Leben reproduzieren, die äußere und innere Natur beherrschen und woraus auch Herrschaftsformen und Konflikte in ihrem eigenen Leben folgen. Selbst solche Fragestellungen jedoch, wie sie ja im übrigen teilweise dem angehören, was in angelsächsischen Ländern cultural anthropology genannt wird, reichen noch nicht recht an das heran, was im Wort Gesellschaft mitschwingt - einem jener historischen Begriffe, denen es, Nietzsche zufolge, eigentümlich ist, daß sie sich nicht definieren lassen: »alle Begriffe, in denen sich ein ganzer Prozeß semiotisch zusammenfaßt, entziehn sich der Definition; definierbar ist nur das, was keine Geschichte hat« (Friedrich Nietzsche, Werke, 1. Abt., Bd. VII, Leipzig 1895, S. 373 [Zur Genealogie der Moral]). Mit Gesellschaft meint man eine Art von Gefüge zwischen Menschen, in dem alles und alle von allen abhängen; in dem das Ganze sich erhält nur durch die Einheit der von allen Mitgliedern erfüllten Funktionen, und in dem jedem einzelnen grundsätzlich eine solche Funktion zufällt, während zugleich jeder einzelne durch seine Zugehörigkeit zu dem totalen Gefüge in weitem Maße bestimmt wird. Der Begriff der Gesellschaft ist also ein Funktionsbegriff, der mehr die Verhältnisse zwischen seinen Elementen und die Gesetzmäßigkeiten solcher Verhältnisse bezeichnet als die Elemente oder die bloße Deskription ihrer Verhältnisse als solcher. Nur in diesem funktionellen Sinn läßt sich von Gesellschaft überhaupt reden, und Soziologie ist vorab die Wissenschaft von ihren Funktionen, ihrer Einheit, ihrer Gesetzmäßigkeit. Hervorgehoben zu werden verdient, daß zwar der Begriff der Gesellschaft erst heute, im Stadium der totalen Vergesellschaftung der Menschheit, ganz zu sich selbst kommt, daß aber die Idee des in sich geschlossenen und umfassenden Funktionszusammenhangs, als Form der Reproduktion eines arbeitsteiligen Ganzen schon auf einer verhältnismäßig so frühen Stufe wie der des Platonischen Staates konzipiert ward.


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